Verglasungen

Verglasungen

Verglasungen

Verglasungen sind lichtdurchlässige, nicht tragende Bauteile, in senkrechter Anordnung zum Einbau in Massivwand und/oder Leichtbauwände.

Die Verglasungen können entweder als Raumteiler oder Flurabschluss dienen. Sie können auch mit ein- oder zweiflügeligen Türelementen kombiniert werden.

In Verbindung mit schlanken Holzprofilen bieten sie maximale Transparenz und Lichtdurchlässigkeit. Unsere Verglasungen bieten durch Konstruktions- und Oberflächenvielfalt einen sehr hohen Gestaltungsspielraum.

Objektverglasungen

Objektverglasungen sind Verglasungen, an die keine Brand- oder Rauchschutzanforderungen gestellt werden. Sie können mit nahezu allen REINÆRDT Türtypen kombiniert werden.

Es gibt hierfür keine offiziellen Prüfbestimmungen. Sie können hinsichtlich ihres Verwendungszwecks dennoch bestimmten Rechtsverordnungen (z.B. Gaststättenverordnung, Versammlungsstättenverordnung u.s.w.) unterliegen.

Rauchschutzverglasungen

Rauchschutzverglasungen sind rauchdicht, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Sicherheitsverglasung mind. VSG / ESG 6 mm
  • Dauerelastische Scheibenabdichtung an den Glashalteleisten und im Scheibenzwischenraum
  • sorgfältige Montage nach der Einbauanleitung des Herstellers
 
Rauchschutzverglasungen erhalten kein Kennzeichnungsschild. Wenn aber ein- oder zweiflügelige Türen in Rauchschutzverglasungen eingebaut werden sollen, ist es erforderlich, dass diese Türen in den Verglasungen dauerfunktionstechnisch nachgewiesen sind. Das heißt, wenn Rauchschutztüren in nicht von REINÆRDT hergestellten Verglasungen eingebaut werden, erlischt das Prüfzeugnis.

Brandschutzverglasung F30 und F90

Brandschutzverglasungen werden nach DIN 4102 und DIN EN 1634 in Verbindung mit DIN EN 1361-1 geprüft. Die Verglasungen tragen ein Kennzeichnungsschild und müssen über eine allgemeine Bauartengenehmigung des DIBt, Berlin verfüge (voher allgemeine bauaufsichtliche Zulassung). F30 bzw. F90 Verglasungen verhindern nicht nur den Flammendurchschlag für die angegenbene Widerstandsdauer, sondern sie hemmen auch die Wärmestrahlung, sodass Flucht- und Rettungswege frei von Rauch- und Hitzestrahlung bleiben.

Der Einbau von ein- und zweiflügeligen REINÆRDT Brandschutztüren ist nachgewiesen und bauaufsichtlich zugelassen. Türen und Verglasung müssen aber derselben Feuerwiderstandsklasse angehören (z.B. F30 Verglasung und T30 Tür). Andere Kombinationen (z.B. F90 / T30) sind bauaufsichtlich nicht geregelt.

Der Einbau von Brandschutzverglasungen muss nach der Einbauanleitung des Herstellers erfolgen und wird auf der Übereinstimmungsbestätigung dokumentiert. Die Übereinstimmungsbestätigung ist dem Betreiber zu übergeben.

Brandschutzverglasung G30

G30 Verglasungen werden nur in Ausnahmefällen eingesetzt, wo hinsichtlich der Brandbelastung keine Bedenken bestehen. G30 Verglasungen halten lediglich das Feuer für die angegebene Widerstandsdauer zurück. Sie verhindern nicht die Wärmestrahlung. Diese Verglasungen werden daher nur gelegentlich ab einer Höhe von 1800 mm von OKFF eingesetzt. G30 Verglasungen können nicht mit Türen kombiniert werden.

Holzarten

Unsere Festverglasungen können wir nahezu aus allen gewünschten und lieferbaren Holzarten herstellen. Ein Qualitätsmerkmal von uns ist, dass wir die Verglasungen durchgehend aus Massivholz fertigen.
Auf Wunsch ist es auch möglich, die Hölzer mit 1,5 mm starkem Furnier zu belegen.
Für deckende Lackierungen verwenden wir in der Regel keilgezinkte Konstruktionshölzer aus heimischem Nadelholz.

Glasarten

Die Wahl der Glasart richtet sich nach der jeweiligen Hauptfunktion (z.B. Brandschutz, Rauchschutz, Schallschutz u.s.w.) Die Glasstärke ist demnach auch abhängig von der Anforderung an die Verglasung.

Üblicherweise werden unsere Verglasungen mit "Klarglas" ausgeführt. Ornamentgläser, Isolierglasscheiben, Gläser mit Siebdruck, Sandstrahleffekte, Mattfolien oder individuelle Beschriftungen können auf Wunsch realisiert werden.

Für F-Gläser (Brandschutzanforderung) die im Innenbereich einer Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind empfehlen wir die Ausstattung mit einer "UV-Schutzbeschichtung". Dies wirkt einer fortschreitenden Eintrübung der F-Gläser entgegen.

Alle unsere Gläser sind als "Sicherheitsgläser" eingestuft.

Absturzsichere Verglasung

Bisher wird die Absturzsicherung über die "Technischen Regeln für absturzsichernde Verglasungen" (TRAV) geregelt. Herausgegeben werden sie vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik).
Darüber hinaus kann die Absturzsicherheit zukünftig auch durch die DIN 18008 "Glas im Bauwesen - Bemessung und Konstruktionsregeln" ersetzt und zusammengefasst werden.

Unsere Verglasungen können durch den Einsatz von entsprechenden Scheiben und Einhaltung spezieller Konstruktionsdetails als "absturzsicher" hergestellt und geliefert werden.

Die "TRAV" unterscheidet in verschiedene Einbaukategorien:
 

  • Kategorie A: Linienförmig gelagerte, raumhohe Wandverglasung ohne lastabtragenden Holm/Riegel
  • Kategorie B: Unten eingespannte Ganzglasbrüstungen
  • Kategorie C2:  Linienförmig gelagerte, raumhohe Wandverglasung mit lastabtragenden Holm/Riegel (Rein ausfachende Verglasung) Riegelhöhe = 900 - 1100 mm von OKFF.
  • Kategorie C3: Linienförmig gelagerte, raumhohe Wandverglasung mit vorgesetzter Umwehrung (z.B. Handlauf). Umwehrungshöhe = 900 - 1100 mm von OKFF.
 
Für Glasrahmenverglasungen sind nur die Kategorie A, C2 und C3 maßgebend. Neben dem bisherigen prüftechnischen Nachweis mittels Pendelschlagversuch nach DIN EN 12600 ist auch ein Berechnungsverfahren nach DIN 18008-4 möglich. Wie der Nachweis zu führen ist muss im Vorfeld genau mit dem zuständigen Planer geklärt werden.

PDF-DateiPDF-Datei

Download

Dieses Kapitel als PDF downloaden
(Da die PDF individuell erstellt wird kann es ein paar Sekunden dauern bis sie angezeigt wird.)