Barrierefreie Türen
Barrierefreiheit ist ein Begriff der uns auch in Verbindung mit Türen immer mehr begegnen wird. Hiermit ist nicht nur gemeint, dass sich ein Rollstuhlfahrer frei und ungehindert in Gebäuden bewegen kann, sondern auch Personen ohne Behinderung. Zu berücksichtigen sind auch Eltern mit Kinderwagen, der Transport von sperrigen Einkaufsgütern oder Reisegepäck.
In der DIN 18040-2 sind die technischen Voraussetzungen für barrierefreies Bauen geregelt.
Lichte Öffnungsmaße, Drückerhöhen, Schwellenhöhen, Bedienkräfte und Türautomatisierung sind nur einige wichtige Begriffe in Verbindung mit barrierefreien Türsystemen. Die nachfolgenden Tabellen zeigen wichtige Bestimmungen.
Bedienkräfte
Bei barrierefreien Anforderungen an Türen gilt: Türen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und schließen, sowie sicher zu passieren sein. Das Öffnen und Schließen mit geringem Kraftaufwand wird mit Bedienkräften erreicht. Aktuell ist hier die Klasse 3 erforderlich. Werden die Werte der Klasse 3 überschritten sind in der Regel automatische Türsysteme, Freilauffunktionen oder ähnliches erforderlich.