Verglasungen sind lichtdurchlässige, nicht tragende Bauteile, in senkrechter Anordnung zum Einbau in Massivwand und/oder Leichtbauwände. Die Verglasungen können entweder als Raumteiler oder Flurabschluss dienen. Sie können auch mit ein- oder zweiflügeligen Türelementen kombiniert werden. In Verbindung mit schlanken Holzprofilen bieten sie maximale Transparenz und Lichtdurchlässigkeit. Unsere Verglasungen bieten durch Konstruktions- und Oberflächenvielfalt einen sehr hohen Gestaltungsspielraum.
Unsere Festverglasungen können wir nahezu aus allen gewünschten und lieferbaren Holzarten herstellen. Ein Qualitätsmerkmal von uns ist, dass wir die Verglasungen durchgehend aus Massivholz fertigen. Auf Wunsch ist es auch möglich, die Hölzer mit 1,5 mm starkem Furnier zu belegen. Für deckende Lackierungen verwenden wir in der Regel keilgezinkte Konstruktionshölzer aus heimischem Nadelholz.
Die Wahl der Glasart richtet sich nach der jeweiligen Hauptfunktion (z.B. Brandschutz, Rauchschutz, Schallschutz u.s.w.) Die Glasstärke ist demnach auch abhängig von der Anforderung an die Verglasung. Üblicherweise werden unsere Verglasungen mit "Klarglas" ausgeführt. Ornamentgläser, Isolierglasscheiben, Gläser mit Siebdruck, Sandstrahleffekte, Mattfolien oder individuelle Beschriftungen können auf Wunsch realisiert werden. Für F-Gläser (Brandschutzanforderung) die im Innenbereich einer Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind empfehlen wir die Ausstattung mit einer "UV-Schutzbeschichtung". Dies wirkt einer fortschreitenden Eintrübung der F-Gläser entgegen. Alle unsere Gläser sind als "Sicherheitsgläser" eingestuft.
Bisher wird die Absturzsicherung über die "Technischen Regeln für absturzsichernde Verglasungen" (TRAV) geregelt. Herausgegeben werden sie vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik). Darüber hinaus kann die Absturzsicherheit zukünftig auch durch die DIN 18008 "Glas im Bauwesen - Bemessung und Konstruktionsregeln" ersetzt und zusammengefasst werden. Unsere Verglasungen können durch den Einsatz von entsprechenden Scheiben und Einhaltung spezieller Konstruktionsdetails als "absturzsicher" hergestellt und geliefert werden. Die "TRAV" unterscheidet in verschiedene Einbaukategorien:
Für Glasrahmenverglasungen sind nur die Kategorie A, C2 und C3 maßgebend. Neben dem bisherigen prüftechnischen Nachweis mittels Pendelschlagversuch nach DIN EN 12600 ist auch ein Berechnungsverfahren nach DIN 18008-4 möglich. Wie der Nachweis zu führen ist muss im Vorfeld genau mit dem zuständigen Planer geklärt werden.
Sie können sich zu den einzlenen Verglasungstypen aber auch im folgenden Register informieren.