Objektverglasungen sind Verglasungen, an die keine Brand- oder Rauchschutzanforderungen gestellt werden. Sie können mit nahezu allen Reinaerdt Türtypen kombiniert werden. Es gibt hierfür keine offiziellen Prüfbestimmungen. Sie können hinsichtlich ihres Verwendungszwecks dennoch bestimmten Rechtsverordnungen (z.B. Gaststättenverordnung, Versammlungsstättenverordnung u.s.w.) unterliegen.