Ein name, viele Türen
Rauchschutzverglasungen

Rauchschutzverglasungen

Rauchschutzverglasungen sind rauchdicht, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Sicherheitsverglasung mind. VSG / ESG 6 mm
  • Dauerelastische Scheibenabdichtung an den Glashalteleisten und im Scheibenzwischenraum
  • sorgfältige Montage nach der Einbauanleitung des Herstellers

Rauchschutzverglasungen erhalten kein Kennzeichnungsschild. Wenn aber ein- oder zweiflügelige Türen in Rauchschutzverglasungen eingebaut werden sollen, ist es erforderlich, dass diese Türen in den Verglasungen dauerfunktionstechnisch nachgewiesen sind. Das heißt, wenn Rauchschutztüren in nicht von Reinaerdt hergestellten Verglasungen eingebaut werden, erlischt das Prüfzeugnis.

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