Ein name, viele Türen
CE Kennzeichnung

CE Kennzeichnung

CE Kennzeichnung von Türen

Um zukünftig den freien Warenverkehr innerhalb der EU zu gewährleisten, hat die EU Richtlinien und Verordnungen erlassen, welche in Europa einheitliche Eigenschaften und Leistungsklassen für ein Bauprodukt beschreiben. Ein Mittel zur Umsetzung dieser Bauprodukteverordnung (BPVO) sind europäische Produktnormen. In Deutschland ist die Umsetzung in dem Bauproduktegesetz (BauPG) und in den Landesbauordnungen (LBO) geregelt.
Als bauaufsichtlicher Nachweis gilt dann zukünftig die in der gesamten EU anerkannte CE Kennzeichnung. Die Eigenschaften sind auf der Leistungserklärung (document of performance "DOP") zu dokumentieren.
Die Grundvoraussetzung für eine CE Kennzeichnung von Innentüren sind eingeführte Produktnormen. Maßgebende Normen sind:
 
• DIN EN 14351-1 "Fenster und Aussentüren ohne Eigenschaft bezgl. Feuerschutz oder Rauchdichtheit.
• DIN EN 14351-2 "Innentüren ohne Feuerschutz und/oder Rauchschutz
• DIN EN 16034 "Türen und Tore - Produktnorm, Leistungseigenschaften -  Feuerschutz und/oder Rauchschutztüren"
 
Prüfverfahren nach CE

Für Brandschutztüren ist das Prüfverfahren nach EN 1634-1 geregelt. Rauchschutztüren werden nach EN 1634-3 geprüft.
Die Prüfergebnisse werden im Klassifizierungsbericht nach EN 13501-2 zusammengefasst. 
Unumgänglich ist die Dauerfunktionsprüfung nach EN 1191 und der Klassifizierung nach EN 14600.
Diese Dokumente sind Grundlage für die CE Kennzeichnung. Sie ersetzen dann die "allgemeine bauaufsichtiche Zulassung" (abZ) für Feuerschutztüren und das "allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnis" (abP)
Die Tabelle auf der nachfolgenden Seite, zeigt eine Übersicht der neuen Bauteilklassifizierungen nach EN 13501-2 und EN 14600

Brandschutztüren und CE Kennzeichnung / Stand Sept. 2019

Die Produktnorm DIN EN 16034 kann seit dem 1.11.2016, mit einer Koiexistensphase bis zum 1.11.2019 zur CE Kennzeichnung genutzt werden. Sie gilt allerdings nur in Verbindung mit der Produktnorm für Fenster und Aussentüren (DIN EN 14351-1) Aussentüren mit Brandschutz- und/oder Rauchschutzanforderung können deshalb als Nachweis eine CE Kennzeichnung, nach den entsprechenden Regeln erhalten. Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist nicht mehr notwendig. 
Innentüren (auch Brand- und Rauchschutz) sind hiervon noch ausgenommen.
Mit der ursprünglich geplanten Veröffentlichung der Produktnorm EN 14351-2 im EU Amtsblatt ist nicht mehr zum 01.11.2019 zu rechnen. Das bedeutet, das Innentüren bis zur Harmonisierung der Norm (Veröffentlichung im EU Amtsblatt) nicht mit dem CE-Zeichen in Verkehr gebracht werden können. Für Innentüren mit Brand und Rauchschutzanforderung gilt daher nach wie vor die nationale "allgemeine bauaufsichtliche Zulassung" (abZ). Zulassungen die zum 01.11.2019 auslaufen, werden verlängert  und behalten Ihre Gültigkeit. 
Innerhalb der EU sind zu diesem Thema noch juristische Fragen zu klären. Über die Dauer der Verzögerung gibt es derzeit keine Angaben.
Die Produktnorm EN 14351-2 ist aber von den Europäischen Normungsorganisationen veröffentlicht und kann somit uneingeschränkt für die Beschreibung, Prüfung und Klassifizierung der technischen Eigenschaften (Schallschutz, Klimabeständigkeit, Brandverhalten, Bedienkräfte, etc.) genutzt werden. Das hat den Vorteil, dass einheitliche und klare Regeln als Grundlage dafür verwendet werden können.

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