Durchgangsmaße
Oft werden in Verbindung mit Türen bestimmte Duchgangsmaße gefordert die mind. zur Verfügung stehen sollen. Dies ist auch abhängig von der Nutzung. Wenn es um Barrierefreiheit geht, (siehe auch Kapitel 2.1.3) werden mind. 900 mm gefordert. Diese Breite muss gegeben sein, damit ein Rollstuhlfahrer die Tür problemlos passieren kann. In Krankenhäusern werden oft Durchgänge von mind. 1200 mm oder mehr gefordert, damit hier ein Patientenbett durchgeschoben werden kann.
Oft wird das Durchgangsmaß mit dem Zargendurchgangsmaß gleichgestellt. Hier ist Vorsicht geboten! Das Durchgangsmaß, oder auch der "lichter Durchgang", wird bei 90 Grad geöffneter Tür gemessen. Je nach Falzgeometrie, Türkantenausführung bzw. Türstärke, ragt die Tür aber um ein bestimmtes Maß in den Zargendurchgang hinein. Der Türdrücker oder ggf. der Panikstangengriff können den lichten Durchgang ebenfalls negativ beeinflussen. Aus den nachfolgenden Zeichnungen können Sie dieses Maß entnehmen. Die Berechnung des lichten Durchgangsmaßes ist dabei unabhängig von der Zargenart. Wir haben die Zarge allgemein dargestellt. Die Zeichnungen können auf fast alle Zargenarten angewendet werden.
Schließerplatzbedarf
Bei Obentürschließern, die in Türblattmontage auf der Bandseite (Standard) montiert werden, kann es bei Parallelwandmontage oder auch bei Leibungsmontage dazu kommen, dass der Schließerkörper gegen die Wand stößt, bevor die Tür 90 Grad geöffnet ist. Der Schließerkörper benötigt je nachTyp, Funktion und Hersteller eine bestimmtes Maß zwischen Türblattoberfläche und Wandoberfläche, um eine problemlose Öffnung zu gewährleisten. Gegebenenfalls muss hier der Zargenspiegel entsprechend verbreitert werden. Dies können Sie anhand der nachfolgenden Zeichnungen prüfen.
Wir haben hier für jede Türstärke und Falzgeometrie jeweils das Maß von Türblattoberfläche bis Aussenkante Zargenspiegel angegeben. Bei der Maßangabe sind wir von einer Spiegelbreite von 60 mm ausgegangen. Ausgehend von diesem Maß kann dann der Platzbedarf ermittelt werden. (siehe untenstehende Beispielzeichnung) Verändert sich das Maß, muss entsprechend dazu addiert werden oder abgezogen werden. Eine eventuell vorhandene Einbaufuge kann ggf. auch noch berücksichtigt werden.