Ein name, viele Türen
Maßzusammenhänge

Maßzusammenhänge

Normabmessungen nach DIN 18100 und DIN 18101

Wandöffnungen nach DIN 18100 ergeben beim Einbau von Standardzargen lichte Durchgangsmaße und Türblattmaße nach DIN 18101.
Um bei Sonderzargen (Blockzargen, Stockzargen etc.) auch Normabmessungen für das Türblatt zu erhalten, müssen Wandöffnungen entsprechend größer ausgeführt werden.
Wir bieten Ihnen selbstverständlich auch die Möglichkeit, Türen ausserhalb der Norm, in Sonderabmessung zu fertigen.
Die nachfolgende Tabelle bietet eine Übersicht über die gegenseitige Abhängigkeit der Maße zwischen Tür und Zarge.

Differenzberechnung der Maße nach DIN 18100 und DIN 18101

Die voran gegangene Tabelle stellte die Normabmessungen mit Ihren Werten in Verbindung mit Umfassungszargen gegenüber.
Die Differenz zwischen den Maßen ist aber auch bei Türen bzw. Wandöffnungen mit Sondermaßen untereinander gleich. Aus der nachfolgenden Tabelle lässt sich ableiten, welche Abmessung eine Tür bei einer bestimmten Wandöffnung haben muss.
Bei Sonderzargen (Blockzargen, Stockzargen etc.) muss darauf geachtet werden, dass die Wandöffnungen entsprechend größer ausgeführt werden. Die Abhängigkeit zwischen Zargenfalzmaß und Türblattmaß bleibt aber auch hier gleich.
Beispielrechnung:
 
• Baurichtmaß: 950 mm + 10 mm = Baunennmaß: 960 mm
• Baunennmaß: 960 mm - 44 mm = Zargenfalzmaß: 916 mm
• Baunennmaß: 960 mm - 25 mm = Türblattmaß gefälzt: 935 mm
• Baunennmaß: 960 mm - 51 mm = Türblattmaß stumpf: 909 mm


 

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