Bei einem Brand sind die schnell entstehenden Rauchgase eine große Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Menschen. Die Verqualmung von Rettungs- und Fluchtwegen behindert die Evakuierung von Gebäuden enorm. Rauchschutztüren sind keine Brandschutzabschlüsse nach DIN 4102. Die Anforderungen von Rauchschutztüren werden in der DIN 18095 geregelt. Die Anforderungen werden durch die harmonisierte europäische DIN EN 16034 ergänzt.
Rauchschutztüren sollen im verschlossenen Zustand den Durchtritt von Rauch bis 200 °C im Brandfall behindern, so dass der Rettungsweg nicht sofort verraucht und ohne Atemschutz von Menschen genutzt werden kann.
Rauchschutztüren nach DIN EN 16034 müssen folgende Bedingungen erfüllen:
Rauchschutztüren gewährleisten keinen luftdichten Raumabschluss. Die Begrenzung der Leckage des gesamten Systems ist festgelegt auf:
Nach der Prüfung müssen sich die Türen problemlos öffnen und schließen lassen.
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