Zum Schutz von Elektronen-, Röntgen- und Gammastrahlung kommen üblicherweise in medizinisch genutzten Räumen (Arztpraxen, Krankenhäuser etc.) Strahlenschutztüren zum Einsatz. Durch Bleieinlagen in der Türkonstruktion erfolgt die Strahlenminderung. Je nach Intensität der Strahlung ist die Bleieinlage zu bemessen. Die Dicke der Bleieinlage (in mm) bestimmt den Bleigleichwert (Schwächungsgrad nach DIN 6845) und wird in Pb + mm ausgedrückt. Um die Symetrie des Türaufbaus zu erhalten, kann die Bleischicht halbiert werden (1 mm = 2 x 0,5 mm).
Alle Beschläge und Zargen müssen für das hohe Türgewicht dauerhaft geeignet sein. Ab einem Bleigleichwert von 2,0 mm sind spezielle Strahlenschutz-Schlösser mit versetzten Drücker-/Schlüssellöchern (z.B. Dornmaß 40/80 mm) mit Halbzylindern zu verwenden, um einen durchgehenden Strahlenschutz zu gewährleisten.
Üblicherweise werden Strahlenschutztüren in Stahlzargen verwendet. Der erforderliche Bleischutz wird werkseitig vom Zargenhersteller auf der Rückseite des Zargenspiegels (auf der Falzseite) aufgebracht. Stahlzargen eignen sich auch für extrem hohe Türgewichte. Für eine höhere Belastbarkeit können Stahlzargen anstatt mit 1,5 mm Blechstärke auch mit 2,0 mm Blechstärke produziert werden. Auswechselbare Edelstahl-Schließbleche werden aus Verschleißgründen empfohlen.
Holzzargen in Verbindung mit Strahlenschutztüren eignen sich nur für Bleigleichwerte unter 2,0 mm. Dabei ist konstruktiv zu gewährleisten, dass es zwischen Türblatt und Holzzarge zu einer Überlappung des Bleischutzes kommt. Wir können Ihnen hierfür unterschiedliche technische Lösungen anbieten. Wir weisen darauf hin, dass nach DIN 6834 kein Einbau in Holzzargen vorgesehen ist.
Unsere Mitarbeiter beraten Sie hier auch gern persönlich.