Lärm gehört zu den häufigsten und unangenehmsten Belastungen unseres täglichen Lebens. In vielen Bereichen wird durch Abschirmung der Lärmquelle versucht dieser Belastung entgegenzuwirken. Bei Schallschutztüren, sind schalltechnisch immer Türelemente, d.h. Tür und die dazugehörende Zarge, die Dichtungen, sowie die notwendigen Beschläge gemeint. Türblatt, Zarge, Dichtungen und Beschläge bilden ein System, welches von uns als Hersteller, als geprüfte Einheit nachzuweisen ist.
Ein optimales Ergebnis erreicht man, wenn:
Schalldämmwerte von Türen werden nach DIN 4109-1 über Prüfnorm DIN EN ISO 717-1 ermittelt und im Schall-Labor unter Ausschluss der ortsüblichen Nebenwege (Wand, Decke, Fußboden) geprüft. Das Ergebnis wird in [dB] ausgedrückt.
Die DIN 4109 für 2018 neu verfasst. Der unter der alten Fassung bekannte Rechenwert (Rw,R) ist nicht mehr gültig. Es gibt also kein Rw,R mehr. Stattdessen wurde ein Sicherheitsbeiwert (UProg) eingeführt der auf die berechnete Gesamtsituation angewendet wird. Bei Innentüren und Laubengangtüren beträgt der Sicherheitsbeiwert pauschal 5 dB. Die Anforderungen werden bei Innentüren und Laubengänge direkt an die Türen gestellt.
Da in den Laborprüfungen die „ortsüblichen Schallnebenwege“ über Wand, Decke und Boden ausgeblendet wurden, ist über die Schallnebenwege der flankierenden Bauteile, Einbautoleranzen, Material- und Herstellungstoleranzen mit Schalldämmwertverlusten zu rechnen. Um den Unterschied zwischen Laborprüfungen und realen Bauprüfungen auszudrücken, wird ein Sicherheitsbeiwert berücksichtigt. Dieses beträgt für Türen -5 dB und für Festverglasungen -2 dB.
Beispiel: Ist ein Türelement mit Rw = 32 dB geprüft, kann unter normalen, guten Bedingungen am Bau ein Schalldämmwert von erf. Rw = 27 dB erreicht werden. Für Türen ist in der DIN 4109-1 festgelegt:
Durch Schalldämmmaßnahmen kann nicht erwartet werden, dass unerwünschte Geräusche überhaupt nicht mehr wahrgenommen werden. Es wird aber eine deutliche Reduzierung erreicht. Ein guter Laborwert ist nicht automatisch auch ein guter Wert am Bau. Gerade im Schallschutz sind Fehler von der Planung über die Herstellung bis zur Montage auszuschließen. Wenn bei einer Schallschutzmessung am Bau festgestellt wird, dass der gewünschte Schalldämmwert nicht erreicht wird, sucht man den Fehler oft zuerst bei der Türkonstruktion. In den seltensten Fällen liegt hier aber das Problem. Meist geht der Schalldämmwert über die Schallnebenwege wie Teppich, Estrich, Wand u.s.w. verloren.
Ein guter Schalldämmwert kann nur erreicht werden, wenn das Türblatt komplett an der Dichtung anliegt, die Montagerichtlinien eingehalten wurden und auch der Luftspalt zum Boden hin komplett verschlossen ist. Gegebenenfalls ist schon in der Planung eine Endkopplung des Estrichs vorzusehen.
Die DIN 4109-1 (Schallschutz im Hochbau, 07/2016) ist in allen Bundesländern als technische Baubestimmung eingeführt worden und ist somit allgemein geltendes Baurecht.
Um die Kriterien für die Bewertung der „Schalldämmung beweglicher Raumabschlüsse, Türen, Tore und Mobilwände“ zu vereinfachen, hat der Verein Deutscher Ingenieure eine Richtlinie erarbeitet und veröffentlicht. Diese setzt auf die Forderungen der DIN 4109-1 auf und unterteilt die Schalldämmwerte in mehrere Schallschutzklassen.
Damit gelten nachfolgende Mindestanforderungen für Türen je Bautyp. Darüber hinaus kann der Bauherr einen erhöhten Schalldämmwert fordern.
Die Schallschutztüren können mit anderen Funktionen kombiniert werden, z. B. Brandschutz, Rauchschutz, Feuchtschutz oder einbruchhemmend. Informationen zu den Möglichkeiten finden Sie im hier.
Unsere Mitarbeiter beraten Sie hier auch gern persönlich.
Ein optimales Ergebnis erreicht man, wenn:
Schalldämmwerte von Türen werden nach DIN 4109-1 über Prüfnorm DIN EN ISO 717-1 ermittelt und im Schall-Labor unter Ausschluss der ortsüblichen Nebenwege (Wand, Decke, Fußboden) geprüft. Das Ergebnis wird in [dB] ausgedrückt.
Die DIN 4109 für 2018 neu verfasst. Der unter der alten Fassung bekannte Rechenwert (Rw,R) ist nicht mehr gültig. Es gibt also kein Rw,R mehr. Stattdessen wurde ein Sicherheitsbeiwert (UProg) eingeführt der auf die berechnete Gesamtsituation angewendet wird. Bei Innentüren und Laubengangtüren beträgt der Sicherheitsbeiwert pauschal 5 dB. Die Anforderungen werden bei Innentüren und Laubengänge direkt an die Türen gestellt.
Da in den Laborprüfungen die „ortsüblichen Schallnebenwege“ über Wand, Decke und Boden ausgeblendet wurden, ist über die Schallnebenwege der flankierenden Bauteile, Einbautoleranzen, Material- und Herstellungstoleranzen mit Schalldämmwertverlusten zu rechnen. Um den Unterschied zwischen Laborprüfungen und realen Bauprüfungen auszudrücken, wird ein Sicherheitsbeiwert berücksichtigt. Dieses beträgt für Türen -5 dB und für Festverglasungen -2 dB.
Beispiel: Ist ein Türelement mit Rw = 32 dB geprüft, kann unter normalen, guten Bedingungen am Bau ein Schalldämmwert von erf. Rw = 27 dB erreicht werden. Für Türen ist in der DIN 4109-1 festgelegt:
Durch Schalldämmmaßnahmen kann nicht erwartet werden, dass unerwünschte Geräusche überhaupt nicht mehr wahrgenommen werden. Es wird aber eine deutliche Reduzierung erreicht. Ein guter Laborwert ist nicht automatisch auch ein guter Wert am Bau. Gerade im Schallschutz sind Fehler von der Planung über die Herstellung bis zur Montage auszuschließen. Wenn bei einer Schallschutzmessung am Bau festgestellt wird, dass der gewünschte Schalldämmwert nicht erreicht wird, sucht man den Fehler oft zuerst bei der Türkonstruktion. In den seltensten Fällen liegt hier aber das Problem. Meist geht der Schalldämmwert über die Schallnebenwege wie Teppich, Estrich, Wand u.s.w. verloren.
Ein guter Schalldämmwert kann nur erreicht werden, wenn das Türblatt komplett an der Dichtung anliegt, die Montagerichtlinien eingehalten wurden und auch der Luftspalt zum Boden hin komplett verschlossen ist. Gegebenenfalls ist schon in der Planung eine Endkopplung des Estrichs vorzusehen.
Die DIN 4109-1 (Schallschutz im Hochbau, 07/2016) ist in allen Bundesländern als technische Baubestimmung eingeführt worden und ist somit allgemein geltendes Baurecht.
Um die Kriterien für die Bewertung der „Schalldämmung beweglicher Raumabschlüsse, Türen, Tore und Mobilwände“ zu vereinfachen, hat der Verein Deutscher Ingenieure eine Richtlinie erarbeitet und veröffentlicht. Diese setzt auf die Forderungen der DIN 4109-1 auf und unterteilt die Schalldämmwerte in mehrere Schallschutzklassen.
Damit gelten nachfolgende Mindestanforderungen für Türen je Bautyp. Darüber hinaus kann der Bauherr einen erhöhten Schalldämmwert fordern.
Die Schallschutztüren können mit anderen Funktionen kombiniert werden, z. B. Brandschutz, Rauchschutz, Feuchtschutz oder einbruchhemmend. Informationen zu den Möglichkeiten finden Sie im hier.
Unsere Mitarbeiter beraten Sie hier auch gern persönlich.