Außentüren mit Brandschutz fallen unter die Produktnorm DIN EN 16034 "Türen und Tore - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Feuer und Rauchschutz"
Sie werden entsprechend der Norm EN 13501-2 klassifiziert.
Anders als bei Innentüren ist für Außentüren keine "allgemeine bauaufsichtliche Zulassung" (abZ) für Brandschutztüren und kein "allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis" (abP) für Rauchschutztüren nötig.
Außentüren mit Brandschutzanforderung erhalten eine CE Kennzeichnung. Die Eigenschaften sind auf der Leistungserklärung (document of performance "DOP") zu dokumentieren.
Unsere Mitarbeiter beraten Sie hier auch gern persönlich.